Betriebskosten

Photovoltaik-Versicherung — was sie kostet und wann sie sich lohnt

Eine Photovoltaik-Versicherung gibt es als Baustein zur Wohngebäudepolice ab rund 35 Euro im Jahr; eine eigenständige Police kostet 65 bis 137 Euro. Welcher Weg der richtige ist, hängt an der Anlagengröße, an der Finanzierung — und an einem Anruf, der gar nichts kostet.

Vergleich

Baustein, eigene Police oder Hausrat — die drei Wege

Drei Wege führen zum Schutz derselben Anlage. Die Beiträge stammen aus dem Vergleich der Stiftung Warentest vom 4. April 2025, Modellfall: 7 Kilowatt Spitzenleistung, 20.000 Euro Anlagenwert.

KriteriumVergleichspunktBaustein WohngebäudeEigene PV-PoliceHausrat, Balkonanlage
Beitrag im Jahrab rund 35 €65 bis 137 €meist ohne Aufpreis
Feuer, Blitz, Sturm, Hagelgedecktgedecktgedeckt
Überspannung nach Blitzschlaggedecktgedecktgedeckt
Diebstahl der Modulein der Regel nur mit Zusatzje nach Tarif, prüfennicht in den Musterbedingungen
Ertragsausfall nach Schadenin der Regel nur mit Zusatzje nach Tarif, prüfennein
Marderbiss, Bedienfehlerin der Regel nur mit Zusatzje nach Tarif, prüfennein
Wofür gedachtDachanlage am Wohnhausab etwa 10 kW oder finanziertSteckersolargerät
Meldung an den VersichererPflichtPflichtnachfragen

Von 95 geprüften Angeboten waren 67 Zusatzbausteine zur Wohngebäudeversicherung, 22 eigenständige Policen und nur 6 ohne weiteres Zutun im Gebäudetarif enthalten.

Was eine Photovoltaik-Versicherung kostet

Die Stiftung Warentest hat im April 2025 insgesamt 95 Angebote von 51 Anbietern durchgerechnet. Ihr Modellfall war eine Anlage mit 7 Kilowatt Spitzenleistung und 20.000 Euro Wert. Als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung kostet der Schutz dort ab rund 35 Euro im Jahr. Eine eigenständige Police, die den von den Testern geforderten Mindeststandard erfüllt, liegt zwischen 65 und 137 Euro.

Diese Beträge sagen für sich genommen wenig. Interessant werden sie im Verhältnis zu dem, was die Anlage einbringt. Rechnen wir denselben Modellfall durch, mit offen genannten Annahmen: 7 Kilowatt Spitzenleistung bringen bei unterstellten 950 Kilowattstunden je Kilowatt rund 6.650 Kilowattstunden im Jahr. Wer davon 30 Prozent selbst verbraucht, ersetzt 1.995 Kilowattstunden Netzstrom zu 37,0 Cent — macht 738 Euro. Die übrigen 4.655 Kilowattstunden gehen für 7,70 Cent ins Netz und bringen 358 Euro. Zusammen also gut 1.096 Euro im Jahr.

Gemessen daran kostet der Wohngebäude-Baustein 3,2 Prozent des Jahresertrags. Die teuerste Police im Testfeld kommt auf 12,5 Prozent. Über zwanzig Jahre summiert sich der Baustein auf 700 Euro, die teure Police auf 2.740 — gegen einen Anlagenwert von 20.000 Euro, der bei einem Brand vollständig auf dem Spiel steht.

Reicht die Wohngebäudeversicherung?

Automatisch mitversichert ist die Anlage in aller Regel nicht. Unter den 95 Angeboten im Warentest steckte die Photovoltaikanlage nur in sechs Fällen ohne weiteres Zutun im Gebäudetarif. 67 waren Zusatzbausteine, die ausdrücklich vereinbart werden müssen, 22 eigenständige Verträge.

Wo der Einschluss greift, deckt er die klassischen Gebäudegefahren: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Das ist der teure Teil des Risikos, denn hier liegen die Totalschäden.

Was regelmäßig fehlt, benennt die Stiftung Warentest deutlich. Schutz gegen Diebstahl, gegen Ertragseinbußen nach einem Schaden, gegen Marderschäden sowie gegen Bedienungs- und Konstruktionsfehler muss normalerweise extra versichert werden. Und nur 57 der 95 geprüften Angebote erfüllten überhaupt den Mindeststandard, den die Tester angelegt hatten — bei den übrigen 38 klafften Lücken.

Wer prüfen will, was der eigene Vertrag hergibt, findet die Antwort selten im Prospekt. Sie steht in den Versicherungsbedingungen, unter Begriffen wie Gebäudezubehör oder besonders vereinbarte Anlagen.

Die Meldung kostet nichts — sie zu vergessen kann teuer werden

Eine Solaranlage auf dem Dach verändert das Risiko des Gebäudes. Versicherer werten das als Gefahrerhöhung, und daran hängt eine gesetzliche Pflicht. Nach § 23 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen; ist sie eingetreten, muss er sie unverzüglich anzeigen (§ 23 Absatz 2 und 3).

Die Rechtsfolge steht in § 26. Wer diese Pflicht vorsätzlich verletzt, bekommt im Schadenfall nichts. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen, entsprechend der Schwere des Verschuldens — und die Beweislast dafür, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, trägt der Versicherungsnehmer.

Ein wichtiges Gegengewicht steht in Absatz 3: Leistungsfrei wird der Versicherer nur, wenn die Gefahrerhöhung für den Schaden auch ursächlich war. Ein Rohrbruch im Keller hat mit der Dachanlage nichts zu tun. Ein Schwelbrand am Wechselrichter dagegen sehr wohl, und dann steht nicht nur die Anlage zur Debatte, sondern der Gebäudeschaden insgesamt.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb, den Versicherer vor Baubeginn zu informieren. Der Anruf dauert zehn Minuten und kostet nichts.

Wann sich eine eigene Police lohnt

Die Verbraucherzentrale zieht die Grenze bei etwa zehn Kilowatt: Eigenständige Photovoltaik-Versicherungen seien teurer und lohnten sich meist nur für größere Anlagen. Darunter führt der Baustein zur Gebäudepolice in der Regel günstiger zum gleichen Kernschutz.

Zwei Fälle sprechen trotzdem für den eigenen Vertrag. Der erste ist die Finanzierung. Wer die Anlage über einen Kredit bezahlt, muss sie in den Anfangsjahren häufig ohnehin eigenständig versichern, weil der Darlehensvertrag es vorschreibt. Der zweite ist die Allgefahrendeckung: Sie versichert nicht einzelne aufgezählte Gefahren, sondern alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Für Ertragsausfall, Marderbiss und Bedienfehler ist das der geradlinigere Weg als ein Stapel einzeln verhandelter Klauseln.

Wer ins Netz einspeist, sollte außerdem die Haftpflichtfrage klären. Ob die private Haftpflicht die Anlage auf dem selbst genutzten Eigenheim einschließt, hängt am jeweiligen Tarif und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das gehört in den eigenen Bedingungen nachgesehen oder beim Versicherer erfragt — und zwar bevor etwas passiert.

Wie sich Betriebskosten dieser Größenordnung auf die Gesamtrechnung auswirken, zeigt unser Ratgeber zur Amortisation einer Photovoltaikanlage.

Balkonkraftwerke laufen über die Hausratversicherung

Für Steckersolargeräte gilt eine eigene Logik. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat seine Musterbedingungen für die Hausratversicherung Ende November 2023 erweitert. Seither zählen Balkonkraftwerke dort zum versicherten Hausrat und sind gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschlag geschützt — wie übriger Hausrat auch.

Die Erweiterung gilt für neu abgeschlossene Verträge. Wer seine Hausratpolice schon länger hat, fragt beim Versicherer nach; ältere Verträge lassen sich üblicherweise auf die neuen Bedingungen umstellen.

Was beim Balkonkraftwerk sonst noch zu beachten ist, steht in unserem Ratgeber zum Balkonkraftwerk mit Speicher. Wer zur Miete wohnt, findet die Rechtslage unter Balkonkraftwerk und Mietrecht.

Wechselrichter einer Photovoltaikanlage an einer Kellerwand
Der Wechselrichter trägt mit typischerweise fünf Jahren die kürzeste Herstellergarantie im System, während die Module bis zu 30 Jahre Leistungsgarantie haben (Verbraucherzentrale, Stand 5. November 2024). Genau an diesem Bauteil setzen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag an.

Was die Herstellergarantie schon abdeckt

Garantie und Versicherung werden gern in einen Topf geworfen. Sie decken Verschiedenes ab, und wer das durcheinanderbringt, zahlt entweder doppelt oder steht im Schadenfall ohne da.

Die Produktgarantie des Herstellers steht für Material- und Verarbeitungsfehler ein und läuft je nach Modell unterschiedlich lange. Bei Glas-Glas-Modulen sind beispielsweise 25 Jahre möglich: Das nennt Trinasolar für die Reihe TSM-NED9R.28 im Datenblatt DE 2026 A (abgerufen am 11.09.2026); maßgeblich bleiben die Garantiebedingungen. Die Leistungsgarantie sichert zu, dass die Module nach Jahren noch einen bestimmten Anteil ihrer Nennleistung bringen; sie reicht bis zu 30 Jahre, einzelne Hersteller bieten inzwischen 40 an. Wechselrichter tragen typischerweise fünf Jahre, bei Batteriespeichern setzen sich Vollgarantien durch.

Kein Garantieversprechen hilft bei Hagel, bei Diebstahl oder bei einem Marder in der Verkabelung. Dafür ist die Versicherung da. Umgekehrt zahlt keine Versicherung, wenn ein Modul nach zwölf Jahren schlicht schwächer wird — das ist der Fall für die Leistungsgarantie.

Was die Versicherer tatsächlich regulieren

220.000Blitz- und Überspannungsschäden regulierten die Versicherer 2024 — im Schnitt 1.600 Euro je FallGDV, Blitzbilanz
350 Mio. €zahlten die Versicherer 2024 für Blitz- und Überspannungsschäden — der höchste Wert seit über 20 JahrenGDV, Blitzbilanz
57 von 95geprüfte Angebote erfüllen den Mindeststandard der Tester — bei 38 der 95 blieben LückenStiftung Warentest

Was eine gute Deckung enthalten sollte

Die Verbraucherzentrale nennt diese Punkte als Maßstab. Wer eine bestehende Police prüft, geht die Liste mit den Bedingungen in der Hand durch.

  • Brand und Blitzschlag, einschließlich Überspannung an Wechselrichter und Verkabelung
  • Sturm, Hagel, Schneedruck und weitere Elementargefahren wie Überschwemmung
  • Schäden durch Wasser und Frost
  • Diebstahl der Module und des Wechselrichters, auch bei Anlagen auf dem Dach
  • Tierbiss, etwa durch Marder, mit mindestens 1.000 Euro Entschädigung
  • Grobe Fahrlässigkeit bis zu mindestens 2.500 Euro
  • Bedienungsfehler und Kurzschluss, auch bei Ungeschicklichkeit
  • Ertragsausfall für die Zeit, in der die Anlage nach einem Schaden stillsteht

Vorgehen

In vier Schritten zum passenden Schutz

Vor der Montage beim Gebäudeversicherer anrufen

Die geplante Anlage anmelden, bevor der Monteur kommt. Damit ist die Anzeigepflicht nach § 23 VVG erfüllt, und der Versicherer sagt gleich, ob sein Tarif die Anlage einschließt oder einen Baustein braucht. Die Auskunft schriftlich bestätigen lassen.

Den bestehenden Vertrag gegen die Liste halten

Bedingungen heraussuchen und Punkt für Punkt prüfen: Feuer und Blitz stehen fast immer drin, Diebstahl und Ertragsausfall fast nie. Was fehlt, ist noch kein Mangel — es ist die Grundlage für die nächste Frage.

Die Lücken bepreisen, statt sie zu schließen

Für jede fehlende Gefahr den Aufpreis erfragen und ihn gegen den möglichen Schaden halten. Ertragsausfall bei einer 7-Kilowatt-Anlage bedeutet gut 1.000 Euro im Jahr, ein gestohlener Wechselrichter deutlich weniger als ein Modulfeld.

Rechnung, Datenblatt und Fotos aufbewahren

Im Schadenfall muss der Wert der Anlage belegt werden. Schlussrechnung, Datenblätter der Module und ein paar Fotos vom fertigen Dach gehören zu den Vertragsunterlagen — digital und an einem zweiten Ort.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Photovoltaik-Versicherung

Welche Versicherung braucht man für eine PV-Anlage?

Für eine Dachanlage am Wohnhaus ist die Wohngebäudeversicherung der übliche Weg — entweder ist die Anlage im Tarif enthalten oder sie wird als Zusatzbaustein vereinbart. Balkonkraftwerke laufen dagegen über die Hausratversicherung. Eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung ist die dritte Möglichkeit; sie lohnt sich laut Verbraucherzentrale meist erst ab etwa zehn Kilowatt Leistung oder wenn ein Darlehensvertrag sie vorschreibt. Eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung gibt es in keinem der Fälle.

Wie teuer ist eine Versicherung für eine Photovoltaikanlage?

Die Stiftung Warentest hat im April 2025 einen Modellfall mit 7 Kilowatt Spitzenleistung und 20.000 Euro Anlagenwert gerechnet. Als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung kostet der Schutz dort ab rund 35 Euro im Jahr, als eigenständige Police mit Mindeststandard zwischen 65 und 137 Euro. Bezogen auf den Jahresertrag einer solchen Anlage von gut 1.096 Euro sind das 3,2 bis 12,5 Prozent.

Ist Photovoltaik in der Gebäudeversicherung mitversichert?

In der Regel nicht automatisch. Von 95 Angeboten, die die Stiftung Warentest im April 2025 geprüft hat, war die Anlage nur in sechs Fällen ohne weiteres Zutun im Wohngebäudetarif enthalten. 67 Angebote waren Zusatzbausteine, die ausdrücklich vereinbart werden müssen. Ob der eigene Vertrag die Anlage einschließt, steht in den Versicherungsbedingungen und lässt sich beim Versicherer erfragen.

Soll man eine Photovoltaikanlage versichern?

Eine Pflicht besteht nicht, aber das Verhältnis spricht dafür. Der Zusatzbaustein kostet im Modellfall ab 35 Euro im Jahr und summiert sich über zwanzig Jahre auf rund 700 Euro. Dem steht ein Anlagenwert von 20.000 Euro gegenüber, der bei einem Brand vollständig verloren geht. Wie sinnvoll darüber hinausgehender Schutz gegen Diebstahl oder Ertragsausfall ist, hängt vom Aufpreis ab — den nennt der Versicherer auf Nachfrage.

Muss ich meiner Versicherung die Solaranlage melden?

Ja. Versicherer werten eine Photovoltaikanlage regelmäßig als Gefahrerhöhung, und § 23 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes verbietet es, eine solche ohne Einwilligung des Versicherers vorzunehmen. Wird die Anzeige versäumt, kann der Versicherer nach § 26 die Leistung kürzen oder bei Vorsatz ganz verweigern. Leistungsfrei wird er allerdings nur, wenn die Gefahrerhöhung für den Schaden ursächlich war. Die Verbraucherzentrale rät, den Versicherer bereits vor Baubeginn zu informieren.

Zahlt die Versicherung den Ertragsausfall nach einem Schaden?

Nur wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Die Stiftung Warentest zählt Ertragseinbußen zu den Punkten, die normalerweise extra versichert werden müssen; im Standardumfang eines Gebäudebausteins sind sie meist nicht enthalten. Eigenständige Photovoltaik-Policen decken sie je nach Tarif ab. Für eine Anlage mit 7 Kilowatt geht es dabei um gut 1.096 Euro im Jahr, also etwa 90 Euro je Monat Stillstand.

RS

Redaktion Solarpfad

Fachredaktion Photovoltaik

Versicherungsbeiträge stehen im Netz meist dort, wo auch der Abschlussknopf sitzt. Diese Redaktion nimmt die Zahlen aus dem Vergleich der Stiftung Warentest, rechnet sie gegen den Jahresertrag der Anlage und nennt die Annahmen dazu. Policen vermittelt sie nicht.

Zuletzt fachlich geprüft: 25. August 2026

Quellen

  1. Photovoltaikversicherung im Vergleich — 95 Angebote von 51 Anbietern — Stiftung Warentest, Untersuchung vom 4. April 2025, Abruf 2026-08-25
  2. Photovoltaik: Garantie- und Versicherungsbedingungen genau lesen — Verbraucherzentrale, Stand 5. November 2024, Abruf 2026-08-25
  3. Versicherungen für Wärmepumpen, Solaranlagen und Ladestationen — Verbraucherzentrale, Stand 31. Juli 2023, Abruf 2026-08-25
  4. § 23 VVG — Gefahrerhöhung — Bundesamt für Justiz, Abruf 2026-08-25
  5. § 26 VVG — Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung — Bundesamt für Justiz, Abruf 2026-08-25
  6. GDV-Blitzbilanz: Alle 2,5 Minuten ein Blitzschaden — Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Abruf 2026-08-25
  7. Neue Musterbedingungen: Balkonkraftwerke künftig über die Hausratpolice versichert — GDV, Meldung vom 27. November 2023, Abruf 2026-08-25
  8. EEG-Fördersätze für Solaranlagen, gültig ab 1. August 2026 — Bundesnetzagentur, Abruf 2026-08-25
  9. BDEW-Strompreisanalyse, Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch — BDEW, Ausgabe April 2026, Abruf 2026-08-25
  10. Vertex S+ Shield TSM-NED9R.28: Herstellerdatenblatt, Version DE 2026 A — Trinasolar, Abruf 2026-09-11