Was eine Photovoltaik-Versicherung kostet
Die Stiftung Warentest hat im April 2025 insgesamt 95 Angebote von 51 Anbietern durchgerechnet. Ihr Modellfall war eine Anlage mit 7 Kilowatt Spitzenleistung und 20.000 Euro Wert. Als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung kostet der Schutz dort ab rund 35 Euro im Jahr. Eine eigenständige Police, die den von den Testern geforderten Mindeststandard erfüllt, liegt zwischen 65 und 137 Euro.
Diese Beträge sagen für sich genommen wenig. Interessant werden sie im Verhältnis zu dem, was die Anlage einbringt. Rechnen wir denselben Modellfall durch, mit offen genannten Annahmen: 7 Kilowatt Spitzenleistung bringen bei unterstellten 950 Kilowattstunden je Kilowatt rund 6.650 Kilowattstunden im Jahr. Wer davon 30 Prozent selbst verbraucht, ersetzt 1.995 Kilowattstunden Netzstrom zu 37,0 Cent — macht 738 Euro. Die übrigen 4.655 Kilowattstunden gehen für 7,70 Cent ins Netz und bringen 358 Euro. Zusammen also gut 1.096 Euro im Jahr.
Gemessen daran kostet der Wohngebäude-Baustein 3,2 Prozent des Jahresertrags. Die teuerste Police im Testfeld kommt auf 12,5 Prozent. Über zwanzig Jahre summiert sich der Baustein auf 700 Euro, die teure Police auf 2.740 — gegen einen Anlagenwert von 20.000 Euro, der bei einem Brand vollständig auf dem Spiel steht.
Reicht die Wohngebäudeversicherung?
Automatisch mitversichert ist die Anlage in aller Regel nicht. Unter den 95 Angeboten im Warentest steckte die Photovoltaikanlage nur in sechs Fällen ohne weiteres Zutun im Gebäudetarif. 67 waren Zusatzbausteine, die ausdrücklich vereinbart werden müssen, 22 eigenständige Verträge.
Wo der Einschluss greift, deckt er die klassischen Gebäudegefahren: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Das ist der teure Teil des Risikos, denn hier liegen die Totalschäden.
Was regelmäßig fehlt, benennt die Stiftung Warentest deutlich. Schutz gegen Diebstahl, gegen Ertragseinbußen nach einem Schaden, gegen Marderschäden sowie gegen Bedienungs- und Konstruktionsfehler muss normalerweise extra versichert werden. Und nur 57 der 95 geprüften Angebote erfüllten überhaupt den Mindeststandard, den die Tester angelegt hatten — bei den übrigen 38 klafften Lücken.
Wer prüfen will, was der eigene Vertrag hergibt, findet die Antwort selten im Prospekt. Sie steht in den Versicherungsbedingungen, unter Begriffen wie Gebäudezubehör oder besonders vereinbarte Anlagen.
Die Meldung kostet nichts — sie zu vergessen kann teuer werden
Eine Solaranlage auf dem Dach verändert das Risiko des Gebäudes. Versicherer werten das als Gefahrerhöhung, und daran hängt eine gesetzliche Pflicht. Nach § 23 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen; ist sie eingetreten, muss er sie unverzüglich anzeigen (§ 23 Absatz 2 und 3).
Die Rechtsfolge steht in § 26. Wer diese Pflicht vorsätzlich verletzt, bekommt im Schadenfall nichts. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen, entsprechend der Schwere des Verschuldens — und die Beweislast dafür, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, trägt der Versicherungsnehmer.
Ein wichtiges Gegengewicht steht in Absatz 3: Leistungsfrei wird der Versicherer nur, wenn die Gefahrerhöhung für den Schaden auch ursächlich war. Ein Rohrbruch im Keller hat mit der Dachanlage nichts zu tun. Ein Schwelbrand am Wechselrichter dagegen sehr wohl, und dann steht nicht nur die Anlage zur Debatte, sondern der Gebäudeschaden insgesamt.
Die Verbraucherzentrale rät deshalb, den Versicherer vor Baubeginn zu informieren. Der Anruf dauert zehn Minuten und kostet nichts.
Wann sich eine eigene Police lohnt
Die Verbraucherzentrale zieht die Grenze bei etwa zehn Kilowatt: Eigenständige Photovoltaik-Versicherungen seien teurer und lohnten sich meist nur für größere Anlagen. Darunter führt der Baustein zur Gebäudepolice in der Regel günstiger zum gleichen Kernschutz.
Zwei Fälle sprechen trotzdem für den eigenen Vertrag. Der erste ist die Finanzierung. Wer die Anlage über einen Kredit bezahlt, muss sie in den Anfangsjahren häufig ohnehin eigenständig versichern, weil der Darlehensvertrag es vorschreibt. Der zweite ist die Allgefahrendeckung: Sie versichert nicht einzelne aufgezählte Gefahren, sondern alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Für Ertragsausfall, Marderbiss und Bedienfehler ist das der geradlinigere Weg als ein Stapel einzeln verhandelter Klauseln.
Wer ins Netz einspeist, sollte außerdem die Haftpflichtfrage klären. Ob die private Haftpflicht die Anlage auf dem selbst genutzten Eigenheim einschließt, hängt am jeweiligen Tarif und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das gehört in den eigenen Bedingungen nachgesehen oder beim Versicherer erfragt — und zwar bevor etwas passiert.
Wie sich Betriebskosten dieser Größenordnung auf die Gesamtrechnung auswirken, zeigt unser Ratgeber zur Amortisation einer Photovoltaikanlage.
Balkonkraftwerke laufen über die Hausratversicherung
Für Steckersolargeräte gilt eine eigene Logik. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat seine Musterbedingungen für die Hausratversicherung Ende November 2023 erweitert. Seither zählen Balkonkraftwerke dort zum versicherten Hausrat und sind gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschlag geschützt — wie übriger Hausrat auch.
Die Erweiterung gilt für neu abgeschlossene Verträge. Wer seine Hausratpolice schon länger hat, fragt beim Versicherer nach; ältere Verträge lassen sich üblicherweise auf die neuen Bedingungen umstellen.
Was beim Balkonkraftwerk sonst noch zu beachten ist, steht in unserem Ratgeber zum Balkonkraftwerk mit Speicher. Wer zur Miete wohnt, findet die Rechtslage unter Balkonkraftwerk und Mietrecht.

Was die Herstellergarantie schon abdeckt
Garantie und Versicherung werden gern in einen Topf geworfen. Sie decken Verschiedenes ab, und wer das durcheinanderbringt, zahlt entweder doppelt oder steht im Schadenfall ohne da.
Die Produktgarantie des Herstellers steht für Material- und Verarbeitungsfehler ein und läuft je nach Modell unterschiedlich lange. Bei Glas-Glas-Modulen sind beispielsweise 25 Jahre möglich: Das nennt Trinasolar für die Reihe TSM-NED9R.28 im Datenblatt DE 2026 A (abgerufen am 11.09.2026); maßgeblich bleiben die Garantiebedingungen. Die Leistungsgarantie sichert zu, dass die Module nach Jahren noch einen bestimmten Anteil ihrer Nennleistung bringen; sie reicht bis zu 30 Jahre, einzelne Hersteller bieten inzwischen 40 an. Wechselrichter tragen typischerweise fünf Jahre, bei Batteriespeichern setzen sich Vollgarantien durch.
Kein Garantieversprechen hilft bei Hagel, bei Diebstahl oder bei einem Marder in der Verkabelung. Dafür ist die Versicherung da. Umgekehrt zahlt keine Versicherung, wenn ein Modul nach zwölf Jahren schlicht schwächer wird — das ist der Fall für die Leistungsgarantie.


