Wirtschaftlichkeit

Einspeisevergütung 2026 — was Sie je Kilowattstunde bekommen

Die Einspeisevergütung 2026 liegt seit dem 1. August bei 7,70 Cent je Kilowattstunde für Anlagen bis 10 Kilowatt. Der Satz gilt bis Ende Januar 2027. Was danach kommt, hat das Bundeskabinett am 29. Juli beschlossen — und es ist ein Bruch mit zwanzig Jahren Förderlogik.

Die drei Zahlen, um die es geht

7,70 ctje eingespeister Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung, Gebäudeanlagen bis 10 KilowattBundesnetzagentur
37,0 ctzahlt ein Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch für NetzstromBDEW, Strompreisanalyse April 2026
573 Stundenlag der Börsenpreis 2025 unter null — 6,5 Prozent aller JahresstundenBundesnetzagentur

Vergleich

Vergütungssätze für Solaranlagen im Überblick

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze halbjährlich. Diese Werte gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen.

KriteriumAnlageÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
Auf Gebäude, bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Auf Gebäude, bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
Auf Gebäude, bis 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh
Sonstige Anlagen, bis 100 kW6,19 ct/kWh6,19 ct/kWh
Zum Vergleich: bis 10 kW, Feb–Jul 20267,79 ct/kWh12,35 ct/kWh

Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme. Wer den Satz einmal hat, behält ihn über die gesamte Vergütungsdauer — spätere Absenkungen betreffen nur neue Anlagen.

So hoch ist die Einspeisevergütung 2026

Wer eine Solaranlage ans Netz bringt, bekommt für jede Kilowattstunde, die er nicht selbst verbraucht, einen festen Betrag vom Netzbetreiber. Für Anlagen auf Gebäuden bis 10 Kilowatt sind das seit dem 1. August 2026 7,70 Cent je Kilowattstunde. Bis Ende Juli waren es 7,79 Cent.

Der Unterschied von neun Hundertsteln Cent ist weder Zufall noch Verhandlungssache. § 49 EEG 2023 schreibt vor, dass die Sätze zweimal im Jahr um ein Prozent sinken, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Die Bundesnetzagentur rechnet das aus und stellt die Tabelle ins Netz.

Entscheidend ist der Tag der Inbetriebnahme, und zwar dauerhaft. Wer seine Anlage im September 2026 anschließen lässt, behält die 7,70 Cent auch dann noch, wenn die Sätze für Neuanlagen längst tiefer liegen oder gar nicht mehr existieren. § 25 EEG 2023 setzt die Dauer auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme; der Anspruch läuft bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres, das angefangene erste Jahr kommt also praktisch obendrauf. Damit die Anlage überhaupt vergütet wird, muss sie binnen eines Monats im Marktstammdatenregister stehen.

Warum der eigene Verbrauch fast fünfmal mehr bringt

7,70 Cent klingen nach wenig. Gemessen an dem, was Netzstrom kostet, sind sie es auch: Ein Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlte 2026 im Schnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde (BDEW, Strompreisanalyse April 2026). Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, ist damit rund das Fünffache wert.

Eine Rechnung dazu, die Annahmen offen daneben: 10 Kilowatt Peak auf dem Dach, 950 Kilowattstunden Ertrag je Kilowatt Peak und Jahr, macht 9.500 Kilowattstunden. Bei einer Eigenverbrauchsquote von 30 Prozent bleiben davon 2.850 Kilowattstunden im Haus, 6.650 gehen ins Netz.

  • Einspeisung: 6.650 kWh × 7,70 ct = 512 Euro im Jahr
  • Eigenverbrauch: 2.850 kWh × 37,0 ct = 1.055 Euro im Jahr

Ein knappes Drittel der Erzeugung trägt also gut zwei Drittel des Ertrags. Wer diese Quote hebt — Waschmaschine mittags laufen lassen, Warmwasser über einen Heizstab, im größeren Rahmen ein Batteriespeicher —, gewinnt mehr, als jede Vergütungserhöhung je bringen könnte. Der Ertragswert von 950 Kilowattstunden je Kilowatt Peak ist dabei ein Mittelwert; Ausrichtung, Dachneigung und Verschattung verschieben ihn spürbar nach oben oder unten.

Wann sich Volleinspeisung eher lohnt

Es gibt einen zweiten Weg. Bei der Volleinspeisung geht die gesamte Erzeugung ins Netz und der Betreiber verbraucht nichts davon selbst. Dafür zahlt das EEG deutlich mehr: 12,22 statt 7,70 Cent bei Anlagen bis 10 Kilowatt. Die Betriebsart muss dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme gemeldet werden und bindet jeweils für ein Kalenderjahr.

Wo liegt der Kipppunkt? Bleiben wir bei den 9.500 Kilowattstunden aus dem Beispiel. Volleinspeisung bringt 9.500 × 12,22 ct = 1.161 Euro im Jahr. Die Überschusseinspeisung erreicht denselben Betrag bei rund 1.470 Kilowattstunden Eigenverbrauch, also bei einer Quote von etwa 15 Prozent.

Darunter ist die Volleinspeisung im Vorteil, darüber die Überschusseinspeisung. Fünfzehn Prozent unterschreitet allerdings kaum ein bewohntes Haus — ohne Speicher liegen die üblichen Werte eher bei 25 bis 30 Prozent. Interessant wird der Vollmodus deshalb vor allem dort, wo tagsüber niemand ist, wo eine zweite Anlage auf Scheune oder Garage sitzt, oder wo ein vermietetes Gebäude keinen Mieterstrom anbietet.

Was bei negativen Strompreisen passiert

An 573 von 8.760 Stunden lag der Börsenpreis 2025 unter null, das sind 6,5 Prozent des Jahres (Bundesnetzagentur, Meldung vom 5. Januar 2026). Der Grund ist einfach: Zur Mittagszeit im Sommer erzeugen die deutschen Solaranlagen mehr, als gebraucht wird. 74,1 Terawattstunden haben sie 2025 insgesamt eingespeist.

Für solche Stunden setzt § 51 EEG 2023 den anzulegenden Wert auf null — es gibt dann schlicht kein Geld. Bei kleinen Anlagen greift die Regel aber erst, sobald ein intelligentes Messsystem verbaut ist, genauer: nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Einbau stattfand. Anlagen unter 2 Kilowatt bleiben ganz außen vor.

Verloren ist der Erlös deshalb nicht. Die ausgefallenen Stunden werden hinten an die zwanzig Jahre angehängt, und zwar so, dass der zu erwartende Solarertrag der angehängten Monate berücksichtigt wird. Diese Kompensation kam mit dem Solarspitzengesetz, das seit dem 25. Februar 2025 gilt; Anlagen, die vorher am Netz waren, richten sich weiter nach den Regeln ihres Inbetriebnahmezeitpunkts.

Ohne intelligenten Zähler nur 60 Prozent

Neuanlagen unter 100 Kilowatt, die noch kein intelligentes Messsystem haben, dürfen übergangsweise höchstens 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz geben. Was darüber hinaus anfällt, muss im Haus verbraucht oder abgeregelt werden — ein Argument mehr für einen hohen Eigenverbrauch.

Ab 2027 endet die feste Vergütung

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Danach sollen Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten, sondern in die Direktvermarktung wechseln. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt, der Text kann sich im Verfahren also durchaus noch ändern.

Vorgesehen ist eine befristete Übergangszahlung für kleine Anlagen. Sie soll auf 36 Monate ab Inbetriebnahme begrenzt sein und sich aus dem anzulegenden Wert abzüglich eines Cents je Kilowattstunde ergeben. Der Kreis der Berechtigten wird dabei Jahr für Jahr enger gezogen: 2027 gilt sie für Anlagen unter 50 Kilowatt, 2028 unter 25 Kilowatt, 2029 nur noch unter 7 Kilowatt.

Für alles, was bis zum 31. Dezember 2026 am Netz ist, ändert sich nichts. Wer seine Anlage in diesem Jahr fertig bekommt, sichert sich die 7,70 Cent für die vollen zwanzig Jahre. Ob die Eile lohnt, hängt trotzdem an der Gesamtrechnung: Die Einspeisung mit ihren gut 500 Euro im Jahr ist der kleinere Posten. Den Ausschlag gibt, wie viel Strom im Haus bleibt — dazu rechnet die Seite zur Amortisation den Verlauf über die Laufzeit durch.

Fristen

Die Termine, auf die es ankommt

1. Februar 2026

Halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023. Anlagen bis 10 Kilowatt, die zwischen diesem Tag und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gingen, bekommen 7,79 Cent bei Überschusseinspeisung und 12,35 Cent bei Volleinspeisung.

1. August 2026

Die nächste Ein-Prozent-Stufe. Seither gelten 7,70 Cent für Überschusseinspeisung und 12,22 Cent für Volleinspeisung, jeweils für Gebäudeanlagen bis 10 Kilowatt. Der Satz läuft bis zum 31. Januar 2027.

31. Dezember 2026

Nach dem Kabinettsentwurf der letzte Tag, an dem eine Anlage noch mit fester Einspeisevergütung ans Netz gehen kann. Wer bis dahin in Betrieb ist, behält seinen Satz über die vollen zwanzig Jahre.

1. Januar 2027

Die feste Vergütung für Neuanlagen soll entfallen, an ihre Stelle tritt die Direktvermarktung. Übergangsweise ist eine reduzierte Zahlung über 36 Monate vorgesehen, 2027 noch für Anlagen unter 50 Kilowatt.

1. Februar 2027

Regulär stünde die nächste Degressionsstufe an. Ob es sie in dieser Form überhaupt noch gibt, entscheidet sich mit dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle.

Betriebsarten

Drei Wege, den Solarstrom zu verwerten

Welcher Weg der richtige ist, hängt weniger am Vergütungssatz als daran, wie viel Strom im Gebäude selbst gebraucht wird.

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Überschusseinspeisung

Der Normalfall auf dem Wohnhaus. Gedeckt wird zuerst der eigene Bedarf, der Rest geht ins Netz und wird vergütet. Auch Teileinspeisung genannt. Bei Anlagen bis 10 Kilowatt bringt sie 7,70 Cent je Kilowattstunde.

Volleinspeisung

Die gesamte Erzeugung geht ins Netz, im Haus bleibt nichts davon. Der höhere Satz von 12,22 Cent bis 10 Kilowatt gleicht das aus. Die Betriebsart ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme zu melden.

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Direktvermarktung

Der Strom wird über einen Dienstleister an der Börse verkauft, das EEG stockt über die Marktprämie auf. Bisher der Weg größerer Anlagen — nach dem Kabinettsentwurf soll er ab 2027 für alle Neuanlagen zum Regelfall werden.

Taschenrechner und Stromabrechnung auf einem Tisch

Nachrechnen

Was Ihre Anlage über die Laufzeit einbringt

Der Vergütungssatz ist nur eine Größe von mehreren. Wie schnell sich eine Anlage trägt, entscheidet sich am Ertrag, an der Eigenverbrauchsquote und am Anschaffungspreis. Die Rechner setzen diese Werte zusammen und zeigen den Verlauf über die Jahre — mit Ihren Zahlen statt mit Musterwerten aus einem Prospekt.

  • Amortisation einer Dachanlage über 25 Jahre
  • Kosten je gespeicherter Kilowattstunde beim Speicher
  • Angebots-Check: Preis je Kilowatt Peak gegen die Marktspanne

Begriffe aus dem EEG, kurz erklärt

Anzulegender WertDie Rechengröße, aus der sich Einspeisevergütung und Marktprämie ableiten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht sie halbjährlich für jede Anlagenklasse. Die ausgezahlte Einspeisevergütung liegt darunter, weil das Gesetz einen Abschlag für die Vermarktung vorsieht.
DegressionDie planmäßige Absenkung der Fördersätze für Neuanlagen. Seit Februar 2024 sinken sie halbjährlich um ein Prozent, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Für Anlagen, die bereits laufen, ändert sich dadurch nichts.
ÜberschusseinspeisungBetriebsart, bei der zuerst der eigene Bedarf gedeckt und nur der Rest ins Netz gegeben wird; auch Teileinspeisung genannt. Der Satz liegt niedriger als bei Volleinspeisung, weil der selbst verbrauchte Strom die wertvollere Nutzung ist.
VolleinspeisungBetriebsart, bei der die gesamte Erzeugung ins Netz geht. Der höhere Satz gleicht aus, dass im Gebäude kein Solarstrom ankommt. Sie ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen und gilt jeweils für ein Kalenderjahr.
DirektvermarktungDer Betreiber verkauft seinen Strom über einen Dienstleister an der Börse und bekommt vom Netzbetreiber die Marktprämie als Aufschlag. Der Erlös schwankt mit dem Börsenpreis; in Stunden mit negativen Preisen entfällt die Prämie.
Intelligentes MesssystemEin digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit, umgangssprachlich Smart Meter. Erst wenn er eingebaut ist, greifen für kleine Anlagen die Regeln zu negativen Strompreisen. Ohne ihn dürfen Neuanlagen unter 100 Kilowatt übergangsweise nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Für neue Anlagen ja, sofern der Entwurf so beschlossen wird. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine EEG-Novelle auf den Weg gebracht, die die feste Vergütung ab dem 1. Januar 2027 durch die Direktvermarktung ersetzt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, ändert sich nichts — sie behalten ihren Satz über die vollen zwanzig Jahre.

Wie lange gibt es die Einspeisevergütung noch?

Für die einzelne Anlage 20 Jahre ab Inbetriebnahme, wobei der Anspruch bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres läuft (§ 25 EEG 2023). Das angefangene erste Jahr kommt damit praktisch obendrauf. Wer im September 2026 ans Netz geht, bekommt seine 7,70 Cent also bis Ende 2046. Als Instrument für Neuanlagen soll die feste Vergütung dagegen mit dem Jahreswechsel 2026/2027 auslaufen.

Was ändert sich 2026 mit Photovoltaik?

Zum 1. August 2026 sind die Sätze um ein Prozent gesunken: von 7,79 auf 7,70 Cent bei Überschusseinspeisung und von 12,35 auf 12,22 Cent bei Volleinspeisung, jeweils für Gebäudeanlagen bis 10 Kilowatt. Schwerer wiegt die Ankündigung für das Folgejahr. Der Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026 beendet die feste Vergütung für Neuanlagen, womit 2026 voraussichtlich das letzte Jahr mit dem gewohnten Modell ist.

Wie hoch war die Einspeisevergütung im Februar 2026?

Zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 galten für Gebäudeanlagen bis 10 Kilowatt 7,79 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,35 Cent bei Volleinspeisung. Wer in diesem Zeitraum in Betrieb genommen hat, behält diese Sätze dauerhaft. Die Absenkung zum 1. August betrifft ausschließlich Anlagen, die danach ans Netz gegangen sind.

Bekomme ich die Vergütung auch bei negativen Strompreisen?

Nicht mehr, sobald ein intelligentes Messsystem verbaut ist. § 51 EEG 2023 setzt den anzulegenden Wert für diese Stunden auf null; bei kleinen Anlagen greift das ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Zähler eingebaut wurde. Anlagen unter 2 Kilowatt sind ausgenommen. Die ausgefallenen Stunden werden hinten an den Vergütungszeitraum angehängt. Zur Einordnung: 2025 lag der Börsenpreis in 573 von 8.760 Stunden unter null.

Lohnt sich das Einspeisen bei 7,70 Cent überhaupt noch?

Auf die Einspeisung allein sollte niemand eine Anlage rechnen. Bei 10 Kilowatt Peak und einer Eigenverbrauchsquote von 30 Prozent stehen rund 512 Euro Einspeiseerlös etwa 1.055 Euro ersparten Stromkosten gegenüber — und das bei weniger als einem Drittel der Strommenge. Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, ersetzt 37,0 Cent Netzstrom, statt 7,70 Cent einzubringen. Die Vergütung ist damit eher die Abnahmegarantie für den Rest als die Grundlage der Rechnung.

RS

Redaktion Solarpfad

Fachredaktion Photovoltaik

Fördersätze werden im Netz gern aus zweiter Hand abgeschrieben, und dann steht dort noch der Satz vom Februar. Diese Redaktion holt sie bei der Bundesnetzagentur selbst, nennt den Gültigkeitszeitraum dazu und rechnet vor, was die Zahl im konkreten Fall bedeutet. Anlagen vermittelt sie nicht.

Zuletzt fachlich geprüft: 21. August 2026

Quellen

  1. EEG-Fördersätze für Solaranlagen, gültig ab 1. August 2026Bundesnetzagentur, Abruf 2026-08-21
  2. Bundesnetzagentur veröffentlicht Daten zum Strommarkt 2025Bundesnetzagentur, Abruf 2026-08-21
  3. § 25 EEG 2023 — Dauer des Anspruchs auf ZahlungBundesamt für Justiz, Abruf 2026-08-21
  4. § 51 EEG 2023 — Verringerung des anzulegenden Werts bei negativen PreisenBundesamt für Justiz, Abruf 2026-08-21
  5. BDEW-Strompreisanalyse April 2026BDEW, Abruf 2026-08-21
  6. EEG-Novelle 2027 — Umbruch bei der Förderung der erneuerbaren EnergienGleiss Lutz, Abruf 2026-08-21
  7. FAQ zum Solarspitzen-GesetzBundesverband Solarwirtschaft, Abruf 2026-08-21