So hoch ist die Einspeisevergütung 2026
Wer eine Solaranlage ans Netz bringt, bekommt für jede Kilowattstunde, die er nicht selbst verbraucht, einen festen Betrag vom Netzbetreiber. Für Anlagen auf Gebäuden bis 10 Kilowatt sind das seit dem 1. August 2026 7,70 Cent je Kilowattstunde. Bis Ende Juli waren es 7,79 Cent.
Der Unterschied von neun Hundertsteln Cent ist weder Zufall noch Verhandlungssache. § 49 EEG 2023 schreibt vor, dass die Sätze zweimal im Jahr um ein Prozent sinken, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Die Bundesnetzagentur rechnet das aus und stellt die Tabelle ins Netz.
Entscheidend ist der Tag der Inbetriebnahme, und zwar dauerhaft. Wer seine Anlage im September 2026 anschließen lässt, behält die 7,70 Cent auch dann noch, wenn die Sätze für Neuanlagen längst tiefer liegen oder gar nicht mehr existieren. § 25 EEG 2023 setzt die Dauer auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme; der Anspruch läuft bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres, das angefangene erste Jahr kommt also praktisch obendrauf. Damit die Anlage überhaupt vergütet wird, muss sie binnen eines Monats im Marktstammdatenregister stehen.
Warum der eigene Verbrauch fast fünfmal mehr bringt
7,70 Cent klingen nach wenig. Gemessen an dem, was Netzstrom kostet, sind sie es auch: Ein Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlte 2026 im Schnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde (BDEW, Strompreisanalyse April 2026). Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, ist damit rund das Fünffache wert.
Eine Rechnung dazu, die Annahmen offen daneben: 10 Kilowatt Peak auf dem Dach, 950 Kilowattstunden Ertrag je Kilowatt Peak und Jahr, macht 9.500 Kilowattstunden. Bei einer Eigenverbrauchsquote von 30 Prozent bleiben davon 2.850 Kilowattstunden im Haus, 6.650 gehen ins Netz.
- Einspeisung: 6.650 kWh × 7,70 ct = 512 Euro im Jahr
- Eigenverbrauch: 2.850 kWh × 37,0 ct = 1.055 Euro im Jahr
Ein knappes Drittel der Erzeugung trägt also gut zwei Drittel des Ertrags. Wer diese Quote hebt — Waschmaschine mittags laufen lassen, Warmwasser über einen Heizstab, im größeren Rahmen ein Batteriespeicher —, gewinnt mehr, als jede Vergütungserhöhung je bringen könnte. Der Ertragswert von 950 Kilowattstunden je Kilowatt Peak ist dabei ein Mittelwert; Ausrichtung, Dachneigung und Verschattung verschieben ihn spürbar nach oben oder unten.
Wann sich Volleinspeisung eher lohnt
Es gibt einen zweiten Weg. Bei der Volleinspeisung geht die gesamte Erzeugung ins Netz und der Betreiber verbraucht nichts davon selbst. Dafür zahlt das EEG deutlich mehr: 12,22 statt 7,70 Cent bei Anlagen bis 10 Kilowatt. Die Betriebsart muss dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme gemeldet werden und bindet jeweils für ein Kalenderjahr.
Wo liegt der Kipppunkt? Bleiben wir bei den 9.500 Kilowattstunden aus dem Beispiel. Volleinspeisung bringt 9.500 × 12,22 ct = 1.161 Euro im Jahr. Die Überschusseinspeisung erreicht denselben Betrag bei rund 1.470 Kilowattstunden Eigenverbrauch, also bei einer Quote von etwa 15 Prozent.
Darunter ist die Volleinspeisung im Vorteil, darüber die Überschusseinspeisung. Fünfzehn Prozent unterschreitet allerdings kaum ein bewohntes Haus — ohne Speicher liegen die üblichen Werte eher bei 25 bis 30 Prozent. Interessant wird der Vollmodus deshalb vor allem dort, wo tagsüber niemand ist, wo eine zweite Anlage auf Scheune oder Garage sitzt, oder wo ein vermietetes Gebäude keinen Mieterstrom anbietet.
Was bei negativen Strompreisen passiert
An 573 von 8.760 Stunden lag der Börsenpreis 2025 unter null, das sind 6,5 Prozent des Jahres (Bundesnetzagentur, Meldung vom 5. Januar 2026). Der Grund ist einfach: Zur Mittagszeit im Sommer erzeugen die deutschen Solaranlagen mehr, als gebraucht wird. 74,1 Terawattstunden haben sie 2025 insgesamt eingespeist.
Für solche Stunden setzt § 51 EEG 2023 den anzulegenden Wert auf null — es gibt dann schlicht kein Geld. Bei kleinen Anlagen greift die Regel aber erst, sobald ein intelligentes Messsystem verbaut ist, genauer: nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Einbau stattfand. Anlagen unter 2 Kilowatt bleiben ganz außen vor.
Verloren ist der Erlös deshalb nicht. Die ausgefallenen Stunden werden hinten an die zwanzig Jahre angehängt, und zwar so, dass der zu erwartende Solarertrag der angehängten Monate berücksichtigt wird. Diese Kompensation kam mit dem Solarspitzengesetz, das seit dem 25. Februar 2025 gilt; Anlagen, die vorher am Netz waren, richten sich weiter nach den Regeln ihres Inbetriebnahmezeitpunkts.
Ohne intelligenten Zähler nur 60 Prozent
Neuanlagen unter 100 Kilowatt, die noch kein intelligentes Messsystem haben, dürfen übergangsweise höchstens 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz geben. Was darüber hinaus anfällt, muss im Haus verbraucht oder abgeregelt werden — ein Argument mehr für einen hohen Eigenverbrauch.
Ab 2027 endet die feste Vergütung
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Danach sollen Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten, sondern in die Direktvermarktung wechseln. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt, der Text kann sich im Verfahren also durchaus noch ändern.
Vorgesehen ist eine befristete Übergangszahlung für kleine Anlagen. Sie soll auf 36 Monate ab Inbetriebnahme begrenzt sein und sich aus dem anzulegenden Wert abzüglich eines Cents je Kilowattstunde ergeben. Der Kreis der Berechtigten wird dabei Jahr für Jahr enger gezogen: 2027 gilt sie für Anlagen unter 50 Kilowatt, 2028 unter 25 Kilowatt, 2029 nur noch unter 7 Kilowatt.
Für alles, was bis zum 31. Dezember 2026 am Netz ist, ändert sich nichts. Wer seine Anlage in diesem Jahr fertig bekommt, sichert sich die 7,70 Cent für die vollen zwanzig Jahre. Ob die Eile lohnt, hängt trotzdem an der Gesamtrechnung: Die Einspeisung mit ihren gut 500 Euro im Jahr ist der kleinere Posten. Den Ausschlag gibt, wie viel Strom im Haus bleibt — dazu rechnet die Seite zur Amortisation den Verlauf über die Laufzeit durch.
